Olbernhau: 03 73 60/2 04 70     Zschopau: 0 37 25/34 48 70
Mo.-Do. 8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr (Zschopau Mi. nur bis 12:00 Uhr), Fr. 8:00 bis 12:00 Uhr
Zu den angegebenen Öffnungszeiten sind wir telefonisch erreichbar, persönliche Termine vergeben wir nach Vereinbarung.
Dietze und Partner 2014

2015

Die Beachtung folgender Punkte kann helfen:


1. Liefern Sie nicht „blind“. Klären Sie, wer genau Ihr Vertragspartner ist (handelt es zum Beispiel eine natürliche Person in Vertretung einer Gesellschaft?) und lassen Sie bei Neukunden die Bonität prüfen.


2. Schließen Sie einen klaren Vertrag.


3. Liefern Sie im Zweifel nur gegen Anzahlung, Vorauskasse oder Barzahlung.


4. Lassen Sie sich den Erhalt der Ware oder die Abnahme der Leistung bestätigen.


5. Sorgen Sie für eine funktionierende Buchhaltung: Versenden Sie Rechnungen zügig unter Angabe eines klar definierten Zahlungsziels und kontrollieren Sie die Zahlungseingänge regelmäßig. So können Sie bei Zahlungsverzögerungen sofort reagieren.


6. Warenlieferungen können Sie durch einen verlängerten Eigentumsvorbehalt absichern. Gelieferte Ware geht dann erst mit Bezahlung in das Eigentum des Kunden über. Der Vorteil: Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kunden sichern Sie sich den Zugriff, weil die Ware nicht in die Insolvenzmasse fällt.


7. Beauftragen Sie nach einer freundlichen Zahlungserinnerung und einer verbindlichen Mahnung (Einschreiben!) zügig einen Rechtsanwalt. Wer zu erst kommt, mahlt zu erst. Die Anwaltskosten können vom Schulder als Verzugsschaden verlangt werden.  


Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Albrecht Dietze
Der Vermieter begehrt vom Jobcenter die Übernahme von Mietrückständen seines Mieters, der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II (Alg-II) bezieht. Im Mietvertrag war vereinbart, dass der Mieter der unmittelbaren Auszahlung der Leistungen des Jobcenters an den Vermieter zustimmt. Gegenüber dem Jobcenter hatte der Mieter zunächst die Auszahlung der Leistungen für die Unterkunft und Heizung (KdU) an den Vermieter, später wieder die Überweisung auf sein eigenes Konto beantragt. Das Jobcenter überwies die Leistungen für KdU daraufhin wieder an den Mieter. Der Vermieter verklagte das Jobcenter auf Zahlung der Mietrückstände und der laufenden Miete an sich selbst. Das Sozialgericht München hat die Klage abgewiesen, weil kein Anspruch aus abgetretenem Recht bestehe und der Vermieter weder vertragliche, noch gesetzliche Ansprüche auf Mietzahlungen gegen das Jobcenter habe. Die Berufung des Vermieters hat das Bayerische Landessozialgericht mit Beschluss zurückgewiesen. Eine Direktzahlung der Wohnungsmiete nach § 22 Abs. 7 SGB II begründe keinen Zahlungsanspruch des Vermieters gegen das Jobcenter sondern nur eine Empfangsberechtigung. Die mietvertragliche Abtretung von Alg-II in Höhe der Miete an den Vermieter bedürfe zu ihrer Wirksamkeit einer Verwaltungsentscheidung darüber, ob die Abtretung im wohlverstandenen Interesse des Leistungsempfängers liege. Eine solche fehle hier. Die Bewilligung von Alg-II enthalte keinen Schuldbeitritt des Jobcenter zur Pflicht des Mieters, den Mietzins an den Vermieter zu zahlen. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 05.08.2015 - L 7 AS 263/15
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Albrecht Dietze

1. Lärm - innerhalb eines Wohnhauses


Grundsätzlich ist die Hausordnung des Vermieters zu beachten.


Badewanne: Auch nach 22 Uhr darf der Mieter baden und duschen, ein Verbot in der Hausordnung ist nach der überwiegenden Rechtsprechung unzulässig.


Staubsauger: Sollen grundsätzlich während der Ruhezeit in den Mittagsstunden und in der Nachtzeit nicht in Betrieb genommen werden.


Bohrmaschine: Der Einsatz von Bohrmaschinen ist heute für viele selbstverständlich geworden. Der damit verbundene Lärm muss von den übrigen Bewohnern hingenommen werden, wenn die allgemeinen Ruhezeiten eingehalten werden. Nachbarn, die ständig als Hobby-Heimwerker tätig sind, müssen nicht geduldet werden. Problematisch ist allerdings der Nachweis einer übermäßigen Betätigung.


Musik: Der Mieter darf in seiner Wohnung musizieren, Radio oder CDs hören und fernsehen. Allerdings darf er hierdurch andere Mitbewohner nicht stören. Dies gilt vor allem während der üblichen oder durch die Hausordnung festgelegten Ruhzeiten (mittags 13- 15 Uhr und von 22 bis 7 Uhr morgens. In den Ruhezeiten muss auf jeden Fall Zimmerlautstärke eingehalten werden. Der Mieter hat einen Anspruch darauf, ca. 2 Stunden täglich auf seinem Instrument zu spielen, dies kann ihm auch nicht durch Mietvertrag untersagt werden.


2. Lärm - vom Nachbargrundstück


Es gilt das Bundesimmissionsschutzgesetz, wonach zwischen 22 und 6 Uhr absolute Ruhe herrschen muss.


Baulärm: Lärm von der benachbarten Baustelle berechtigt den Mieter auch dann zur Mietminderung, wenn der Vermieter mit dem Baulärm nichts zu tun hat. Leider gerade in Innenstädten werden oft Ausnahmegenehmigungen erteilt, Auskunft erteilt im Einzelfall das zuständige Ordnungsamt, das auch Sanktionen erteilt bei Verstößen.


Rasenmäher: Rasenmäher dürfen an Werktagen von 20 Uhr bis 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht genutzt werden. Diese Verbote gelten auch für verschiedene andere Lärm erzeugende Arbeitsgeräte durch Privatpersonen im Freien.


Hahnenkrähen: Ein Hahn darf grundsätzlich krähen, zumindest im ländlichen Bereich. Allerdings sind Lärmbelästigungen auch in noch dörflicher Stadtgegend nicht einschränkungslos zu dulden. Der Hahn ist nach überwiegender Rechtsprechung von 20 Uhr abends bis 8 Uhr morgens schalldicht zu verwahren.


Hundegebell: Übermäßiges Hundegebell braucht man nicht hinzunehmen, wohl aber, dass Nachbars Katze gelegentlich über das eigene Grundstück streift.


Party und Grillen: Der grillende Nachbar ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Nachbarn durch übermäßigen Lärm durch Partys nicht gestört werden. Insbesondere muss ab 22 Uhr auf die Einhaltung der Nachtruhe geachtet werden. Beim Grillen im Freien muss darauf geachtet werden, dass kein Qualm entsteht, der den Nachbarn in die Wohnräume eindringt. Der Mieter darf nur dann auf seinem Balkon grillen, wenn ihm dies nicht durch Mietvertrag oder Hausordnung untersagt wurde und keine Brandgefahr besteht. Es gibt kein Recht, die Nachbarn einmal im Monat in der Nachtruhe zu stören. Es gibt keine einheitliche Rechtsprechung dazu, wie oft Grillen und Partys erlaubt sind. Grundsätzlich ist das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und die Einhaltung der Ruhezeiten zu beachten.


Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Albrecht Dietze
Im Kündigungsschreiben müssen die folgenden Angaben enthalten sein: Die Person, für die die Wohnung benötigt wird sowie die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat. Dies ist erforderlich, aber auch ausreichend, so der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 23.09.2015 (Az. VIII ZR 297/14). Ein noch unbestimmtes Interesse an einer möglichen späteren Nutzung reicht nicht aus. Vielmehr müsse sich der Nutzungswunsch schon so weit verdichtet haben, dass ein konkretes Interesse an der baldigen Eigennutzung bestehe. Dieses konkrete Interesse müsse insbesondere hinreichend bestimmt sein. Im Ergebnis dürfen daher Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Selbstnutzungswunsches durch den Vermieter nicht bestehen, damit die Eigenbedarfskündigung wirksam ist.
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Albrecht Dietze

Unternehmer


Selbstständige und Unternehmer, die auf einen Ehevertrag verzichten, riskieren ihre Existenz. Oder zumindest die ihres Betriebs. Grund: Ohne Sonderregelungen muss der Unternehmer seinen Ex-Partner im Ernstfall bis zur Hälfte des Firmenwertes auszahlen. Nicht selten ist das nur möglich, wenn der Betrieb zerschlagen wird.


Erben


Erbschaften und Schenkungen fallen zwar nicht direkt in den Zugewinn, sondern werden zum Startkapital des Erben hinzugerechnet. Von den Wertsteigerungen, etwa aus Aktienfonds oder Immobilien, profitiert der Ex-Partner aber in vollem Umfang. Wer das Familienerbe vor dem Zugriff des Verflossenen schützen will, sollte daher eine entsprechende Vereinbarung treffen.


Multi-Kulti-Ehe


Je bunter die Ehe, desto bunter geht es oft auch bei der Scheidung zu. Nicht selten flüchtet der ausländische Partner nach der Scheidung in sein Heimatland – und macht von dort aus umfassende Rechte geltend. Das kann ausgesprochen unangenehm werden. Internationale Ehen sollten daher immer mit einem Ehevertrag besiegelt werden, der eindeutig festlegt, welches Rechtssystem im Fall der Scheidung zum Tragen kommt.


Alte Männer - junge Frauen


Paare, bei denen einer der Partner doppelt so alt und viermal so reich ist wie seine bessere Hälfte, sollten sich vor dem Gang zum Altar in jedem Fall vertraglich absichern. Zwar werden solche Ehen nur aus Liebe geschlossen, kommt es aber doch zum Bruch, schützt der Vertrag zumindest vor unerwünschten finanziellen Folgen.


Rechtsanwalt & Fachanwalt für Familienrecht Rico Uhlig
Nein. So gibt es für bestimmte Straßenarten eine Vorgabe, wie schnell ein Fahrzeug mindestens fahren muss, um diese Straßen benutzen zu dürfen. Auf Autobahnen dürfen Fahrzeuge nur fahren, wenn deren Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h liegt. Daher dürfen Mofas (25 km/h), Mopeds (40 oder 50 km/h), Traktoren (25 oder 40 km/h) eine Autobahn auch dann nicht benutzen, wenn aufgrund der Verkehrsdichte die gefahrene Geschwindigkeit in einem Bereich läge, der auch einem langsameren Fahrzeug möglich wäre. Grundsätzlich gilt, dass man durch unangemessen langsames Fahren den übrigen Verkehr nicht behindern darf (§ 3 StVO).
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Albrecht Dietze
Das Mindestlohngesetz gilt für Azubis zwar nicht, trotzdem sind sie nicht schutzlos. Das zeigt der folgende Fall, den das Bundesarbeitsgericht kürzlich entschieden hat. Ein Auszubildender zum Maschinen- und Anlagenführer war bei einem gemeinnützigen Verein mit dem Zweck der Förderung der qualifizierten Berufsausbildung eingestellt. Er wurde dann bei Mitgliedsbetrieben des Vereins ausgebildet. Tarifverträge fanden keine Anwendung. Als Vergütung erhielt er nur 55 % der Ausbildungsvergütung, die nach den Tarifverträgen für die Metall- und Elektroindustrie zu zahlen sind. Obwohl keine Tarifbindung vorlag, klagte der Azubi die Vergütung entsprechend den tariflichen Bestimmungen ein - fast 22.000 EUR brutto. Und damit hatte er durchaus Recht, denn die gezahlte Vergütung war unangemessen gering. Bei einem Unterschreiten der tariflichen Ausbildungsvergütung um fast 50 % besteht bereits eine Vermutung der Unangemessenheit der Ausbildungsvergütung. Diese Vermutung wurde von dem Verein nicht widerlegt - und deshalb muss er zahlen. Hinweis: Eine Ausbildungsvergütung ist nicht mehr angemessen, wenn sie die in einem einschlägigen Tarifvertrag geregelte Vergütung um mehr als 20 % unterschreitet. Maßstab ist in diesen Fällen die tarifliche Vergütung. Es wird also so getan, als wäre ein Tarifvertrag anzuwenden. Diese Vergütung wird von den Gerichten als angemessen erachtet. Quelle: BAG, Urt. v. 29.04.2015 - 9 AZR 108/14 Fundstelle: www.bundesarbeitsgericht.de
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Albrecht Dietze
Wer mit seinem Hund einen Spaziergang macht, muss stets darauf achten, dass sein tierisches Familienmitglied niemanden belästigt. Lässt das Herrchen seinen Vierbeiner dennoch frei herumlaufen und kommt es dabei zu einem Zusammenstoß mit anderen Verkehrsteilnehmern, stellt sich die Frage, wer haftet. Ein Mann ging mit seinem Hund auf einem landwirtschaftlichen und asphaltierten Weg, der von landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Fußgängern und Radlern genutzt werden durfte, Gassi. Während er selbst auf der rechten Seite des Pfades lief, trottete der Vierbeiner freilaufend auf der linken Seite entlang. Als sich von hinten eine Radlerin mit ihrem Mann näherte und mittels Fahrradklingel auf sich aufmerksam machte, pfiff der Hundehalter nach seinem Vierbeiner, der ihn jedoch ignorierte. Erst als sich die auf gleicher Höhe mit dem Hund befand und zwischen ihm und seinem Herrchen vorbeifahren wollte, scherte die Fellschnauze nach rechts aus. Die Frau konnte nicht mehr schnell genug bremsen, sodass der Hund gegen das Zweirad rannte und die Frau zu Fall brachte. Sie verletzte sich schwer und verlangte vom Tierhalter Schadenersatz. Der Tierhalter jedoch verweigerte jegliche Zahlungen, daraufhin zog die Radlerin vor Gericht.

Das Landgericht Tübingen gab der Radlerin Recht und verpflichtete den Tierhalter gemäß § 833 Bürgerliches Gesetzbuch zur Zahlung von Schadenersatz. Für das Gericht war bereits der örtliche und zeitliche Zusammenhang zwischen dem Ausscheren des Hundes und dem Sturz der Frau Beweis genug, dass der Vorfall durch das Verhalten des Tieres ins Rollen gebracht worden ist. Im Übrigen sprach auch ein sogenannte Anscheinsbeweis gegen die „Unschuld“ des Hundes und damit auch seines Herrchens. Dieser hatte seinen Hund nämlich nicht angeleint, sondern frei herumlaufen lassen. Schließlich handeln Tiere mehr nach ihren Instinkten, das Risiko, dass aufgrund dieses Verhaltens etwas passiert, trägt stets der Tierhalter. Die Radlerin dagegen hat den Unfall nicht mitverursacht. Sie hat ihr Kommen rechtzeitig durch das Betätigen der Fahrradklingel angezeigt und sich nur langsam genähert. Dass sie nicht vom Fahrrad abgestiegen ist und es an dem Hund vorbeigeschoben hat, konnte ihr nicht zum Vorwurf gemacht werden. Schließlich gibt es keine gesetzliche Regelung, wonach Radler ihre Fahrräder an Hunden nur vorbeischieben dürfen. Es reicht aus, wenn sie langsamer werden und vorsichtig an den Tieren vorbeifahren.
(LG Tübingen, Urteil v. 12.05.2015, Az.: 5 O 218/14)
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Albrecht Dietze
Wer beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt wird, sorgt sich um seine Fahrerlaubnis. Hier lesen Sie, welche Strafe nach dem Überfahren droht, welche Chancen ein Einspruch hat und was für Fahranfänger in der Probezeit gilt.

Das schaffe ich noch! Dieser Gedanke dürfte manchem Autofahrer durch den Kopf gehen, bevor er eine rote Ampel überfährt. Dass ein sogenannter Rotlichtverstoß nicht nur gefährlich ist, sondern auch sehr teuer werden kann, dürfte dem Fahrer spätestens bewusst werden, wenn er dabei geblitzt wird oder im Rückspiegel Blaulicht aufflackert. Doch mit welchen Folgen muss man nach dem Missachten einer roten Ampel rechnen? Wann droht ein Fahrverbot?

Entscheidend für die Höhe der möglichen Strafe ist vor allem, wie lange die Ampel schon rot war. Überfährt man die rote Ampel nach weniger als einer Sekunde, spricht man von einem einfachen Rotlichtverstoß.Hier droht eine Geldbuße von 90 Euro sowie ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister. Fahranfänger müssen auch nach einem solchen einfachen Rotlichtverstoß damit rechnen, dass ihre Probezeit verlängert wird und sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen. Im Gegensatz dazu spricht man vom qualifizierten Rotlichtverstoß, wenn die Ampel schon länger als eine Sekunde Rot zeigte oder durch das Überfahren andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden oder der Fahrer eine Sachbeschädigung verursacht. Ein solcher Verstoß wird mit Bußgeldern ab 200 Euro nicht nur deutlich teurer. Der Fahrer muss auch mit einem einmonatigen Fahrverbot und 2 Punkten in Flensburg rechnen.

Da der Führerschein nach der Punktereform im Jahr 2014 schon bei 8 Punkten ganz entzogen wird, ist das vor allem für Vielfahrer eine erhebliche Belastung. Nicht nur für Menschen, die beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind, kann es sinnvoll sein, gegen die Strafe nach einem Rotlichtverstoß vorzugehen. Auch, wenn man sich als Fahrer sicher ist, dass die Ampel gar nicht rot war, lohnt sich ein weiteres Nachbohren.

Was tun nach einem Rotlichtverstoß?

Wie fast immer im Verkehrsrecht gilt auch bei Rotlichtverstößen: Schweigen ist zunächst die beste Verteidigung. Das gilt in besonderem Maße, wenn man unmittelbar nach dem Vorfall von der Polizei angehalten wird. Hier besteht die Gefahr, sich durch unvorsichtige Aussagen selbst zu überführen. Eine Aussage wie „Ja, ja, ich weiß, die Ampel war rot“ kann als Schuldeingeständnis gewertet werden! Dadurch wird es fast unmöglich, später gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen. Pflicht sind lediglich Angaben zur Person und das Vorzeigen von Führer- und Fahrzeugschein. Bei allen anderen Fragen erwidert man am besten, dass man dazu jetzt nichts sagen möchte. Wird man nicht durch Polizeibeamte sondern von einem Blitzer erwischt, verschickt die Behörde zunächst einen Anhörungsbogen an den Halter des Fahrzeugs, um den Fahrer zu ermitteln. „Auf dieses Schreiben sollte man nicht antworten und auf keinen Fall Angaben zur Sache machen“, sagt die Verkehrsrechtlerin Gesine Reisert. Es empfiehlt sich, schon zu diesem Zeitpunkt einen Anwalt oder eine Anwältin aufzusuchen und das weitere Vorgehen zu planen. Spätestens nach Zugang eines Bußgeldbescheides wird dieser Schritt unverzichtbar, um diesen auf Fehler prüfen zu können. Beim Vorgehen gegen Bußgeld und Punkte gibt es verschiedene Ansatzpunkte: Messtechnik Bei einem einfachen Rotlichtverstoß reicht in der Regel bereits die Zeugenaussage eines Polizisten als Beweis aus. Bei qualifizierten Verstößen muss allerdings genau nachgewiesen werden, dass die Ampel beim Überfahren tatsächlich länger als eine Sekunde rot war. Dies geschieht in der Regel durch „Ampelblitzer“ – Messanlagen, die mit Induktionsschleifen versehen sind und genau erfassen, wann das Fahrzeug die Haltelinie überfährt. Nicht geeichte oder falsch kalibrierte Anlagen können einen Ansatzpunkt sein, um die Messung anzufechten.

Auch Ampeln machen Fehler. Vor allem zu kurze Gelbphasen können den Rotsünder entlasten. Innerorts muss die Gelbphase je nach erlaubter Höchstgeschwindigkeit mindestens zwischen drei und fünf Sekunden dauern. Ist die Gelbphase kürzer, kann der betroffene Fahrer anführen, dass er nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte. Gelegentlich kommt es aber zu noch gravierenderen Fehlschaltungen. In solchen Fällen kann der Anwalt einen Schaltplan der Ampel oder das Gutachten eines Sachverständigen anfordern

Eine weitere Hürde für die Behörden ist die eindeutige Identifizierung des Fahrers. Sofern dieser nicht direkt auf frischer Tat ertappt wurde, ist das Blitzerfoto der entscheidende Beweis. Um den Fahrer auf dem Foto zu identifizieren, dürfen die Ermittlungsbehörden auch Profilbilder in sozialen Netzwerken prüfen oder den möglichen Fahrer zu Hause besuchen. Allerdings ist eine eindeutige Identifizierung, die auch vor Gericht bestand hat, gar nicht so einfach. Um ein Foto zweifelsfrei einer Person zuordnen zu können, müssen eine Vielzahl von biometrischen Merkmalen auf dem Bild identifizierbar sein. Die Qualität der Fotos erfüllt aber oft nicht die Erfordernisse, die Gerichte an ein beweiskräftiges Foto stellen. Ist das Gesicht des Fahrers beispielsweise durch dessen Hand oder eine Sonnenblende teilweise verdeckt, ergibt sich für Rotlichtsünder die Chance, unerkannt und damit bußgeld- und punktefrei zu bleiben. Eine ganz schlechte Idee ist es übrigens, eine andere Person als Fahrer anzugeben, die dann Punkte oder Fahrverbote „übernimmt“. Dabei handelt es sich aus rechtlicher Sicht um eine falsche Verdächtigung – und das ist eine Straftat.

Wie bei jedem anderen Verkehrsvergehen auch ist bei Rotlichtverstößen die jeweilige Situation zu berücksichtigen. Es gibt eine Vielzahl von Urteilen, die für bestimmte Umstände den Verzicht auf die Verhängung eines Fahrverbotes vorsehen. Das gilt vor allem, wenn rote Ampeln versehentlich und wegen einer kurzen Unaufmerksamkeit überfahren werden. So urteilte beispielsweise das OLG Karlsruhe, dass bei einem Rotlichtverstoß von einem Fahrverbot abgesehen werden kann, wenn der Fahrer versehentlich die grüne Ampel der Nachbarspur statt die rote Ampel seiner eigenen Spur beachtet und daraufhin losfährt. Auch wenn nachweislich zwar die Haltelinie, nicht aber die Kreuzung überfahren oder die rote Ampel auf legale Weise „umfahren“ wurde, kann eine schwere Strafe abgewehrt werden.

Wie sollten Sie als Fahrer nach einem Rotlichtverstoß vorgehen?

•Wenn Sie von der Polizei angehalten werden, nachdem Sie eine rote Ampel überfahren haben: Berufen Sie sich auf Ihr Recht zu Schweigen und machen Sie keine Angaben zur Sache. Äußern Sie auch keine Entschuldigungen wie „Ich dachte, ich schaffe es noch.“
•Wenn Sie den Anhörungsbogen per Post erhalten: Machen Sie auch hier keine Angaben. Wenn der Bogen an Sie adressiert ist, können Sie davon ausgehen, dass der Behörde ihre persönlichen Daten bereits vorliegen. Sie brauchen den Bogen also gar nicht zurück zu schicken.
•Überprüfen Sie, was genau man Ihnen zur Last legt. Nach dem seit 2014 gültigen Punktesystem kann es schneller als früher zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen. Hier können sie nachschauen, welche Strafe Ihnen droht. Überprüfen Sie, welche Konsequenzen zusätzliche Punkte oder ein vorübergehendes Fahrverbot für Sie hätten. Den aktuellen Stand ihres Punktekontos können Sie beim Kraftfahrtbundesamt in Erfahrung bringen.
•Vor allem, wenn Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind, können sich rechtliche Maßnahmen lohnen. Sprechen Sie so früh wie möglich mit einem Anwalt, um Ihre Erfolgsaussichten zu erläutern. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen: Prüfen Sie, ob Ihre Kosten übernommen werden – auch für eventuelle Gutachten.
•Geben Sie niemals eine Person als Fahrer an, wenn diese nicht tatsächlich am Steuer saß. Handelt es sich um Familienangehörige haben Sie allerdings ein Zeugnisverweigerungsrecht und müssen diese nicht belasten!

(Quelle: https://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/verkehr/1061/rote-ampel-ueberfahren-was-tun)

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Albrecht Dietze
Auf dem Privatgelände einer Tiefgarage mit Stellplätzen sind die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) grundsätzlich nicht anwendbar. In einer privaten Tiefgarage kam es zu einem Verkehrsunfall. Ein Fahrer parkte rückwärts aus und kollidierte hierbei mit einem beleuchteten Pkw, der den Durchfahrtsbereich der Tiefgarage Richtung Ausfahrt befuhr. Bei dieser Kollision wurde das hintere linke Seitenteil des ausparkenden Pkw beschädigt. Dessen Halter machte nun gegen seinen Unfallkontrahenten 100%igen Schadensersatz geltend. Das Landgericht Heidelberg sprach dem Geschädigten allerdings nur ein Drittel des ihm entstandenen Schadens zu. Es hatte sich vor seiner Entscheidung die Tiefgarage angesehen und daher in seinem Urteil ausgeführt, dass es sich bei der Tiefgarage um ein Privatgelände handelt, das dem öffentlichen Verkehr nicht eröffnet ist. Auch wegen des fehlenden Hinweises auf die Regeln der StVO waren deren Vorschriften demnach nicht anwendbar. Das Gericht vertritt allerdings die Auffassung, dass alle Benutzer der Tiefgarage eine Pflicht zur gesteigerten Rücksichtnahme trifft. Da Parkplätze dem ruhenden Verkehr dienen, trifft der dort rückwärts Ausparkende nicht auf fließenden Verkehr, sondern auf Benutzer einer Parkplatzfahrbahn. Weiterhin führt das Gericht aus, dass auf privaten Parkplätzen den rückwärts Fahrenden eine höhere Sorgfaltspflicht im Vergleich zu jener des die Parkplatzfahrbahn befahrenden Fahrzeugführers trifft. Denn beim Rückwärtsfahren sind die Sichtverhältnisse gegenüber dem Vorwärtsfahren erheblich eingeschränkt, so dass diesem Fahrmanöver eine höhere Gefahr als dem Vorwärtsfahren innewohnt. Hinweis: Auch auf Privatparkplätzen gilt grundsätzlich das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Gerade der vermeintlich Vorfahrtberechtigte muss im Bereich von Parkplätzen mit Vorfahrtsverletzung rechnen und hierauf seine Fahrweise einstellen. Wegen der ständig zu erwartenden Parkvorgänge darf nur so schnell gefahren werden, dass jederzeit angehalten werden kann. Quelle: LG Heidelberg, Urt. v. 20.02.2015 - 3 O 93/14

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Albrecht Dietze
Nein, sagt das Oberlandesgericht Celle. Der vermeintliche Schuldner hatte von einem Inkassounternehmen ein Mahnschreiben erhalten, welches den Hinweis enthielt, dass gemäß § 28a Bundesdatenschutzgesetz bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen die Datenübermittlung an die Schufa erfolgen würde. Der angebliche Schuldner hatte daraufhin die durch das Inkassounternehmen geltend gemachte Forderung bestritten und zudem verlangt, dass die Datenübermittlung an die Schufa unterlassen wird. Trotzdem sandte das Inkassounternehmen ein weiteres Mahnschreiben an den vermeintlichen Schuldner und drohte wieder mit der
Schufa. Daraufhin erhob der vermeintliche Schuldner eine Unterlassungsklage. Das Gericht erklärte in seiner Entscheidung, dass die Voraussetzungen des § 28a Bundesdatenschutzgesetz nicht vorgelegen haben. Eine Datenübermittlung ist nicht zulässig gewesen, da der vermeintliche Schuldner die Forderung bestritten hat. Zudem hatte der vermeintliche Schuldner darüber hinaus gegen das Inkassounternehmen einen Anspruch auf Unterlassung der Drohung auf Datenübermittlung. Nachdem der vermeintliche Schuldner die Forderung bestritten hatte, sah das Gericht das zweite Mahnschreiben des Inkassounternehmens als Nötigung im Sinne von § 240 StGB an, welche zu unterlassen war, OLG Celle, Urteil vom 19.12.2013, 13 U 64/13.
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Albrecht Dietze
Der BGH hat entschieden, dass der Anbieter einer ebay Auktion zum Abbruch derselben berechtigt ist, wenn ihm der angebotene Artikel "abhanden” kommt. Im entschiedenen Fall hatte der Anbieter einer Digitalkamera das Angebot beendet, der Kläger war zu diesem Zeitpunkt Höchstbietender mit 70,00 €. Er verlangte Schadensersatz, zu Unrecht, wie die Richter befanden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ebay sehen vor, dass der Diebstahl des Artikels zur Beendigung der Auktion berechtigt. Auch wenn Missbrauchsgefahren bestehen, muss der Anbietende die Auktion beenden können, wenn er anderenfalls nach Ablauf mit Höchstgebot nicht leisten könnte. (BGH vom 08.06.2011, VIII ZR 305/10)
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Albrecht Dietze
Manche  Arbeitnehmer arbeiten mehr, als es ihr Arbeitsvertrag vorsieht. In den meisten Fällen wird dies durch Freizeitausgleich oder Vergütung kompensiert. Streit gibt es oft am Ende eines Arbeitsverhältnisses. Wer Überstunden als Arbeitnehmer geltend machen will, sollte dies gut vorbereiten. Er sollte dokumentieren, wann und in welchem Umfang der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet hat. Alternativ kann er sich im Nachhinein die Überstunden quittieren lassen. In jedem Fall ist eine genaue Protokollierung erforderlich. Dies alleine wird jedoch nicht genügen, damit der Arbeitnehmer seinen Anspruch in Geld durchsetzen kann. Er muss auch die Anordnung oder Billigung der Überstunden durch den Arbeitgeber beweisen, ohne Bestätigung des Arbeitgebers wird dies kaum gelingen.

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Albrecht Dietze
Banken verlangen häufig - entsprechend ihrer AGB's - von Erben zum Nachweis ihrer Erbenstellung einen Erbschein. Ein solches pauschales Verlangen ist unzulässig, jedenfalls dann, wenn ein notarielles Testament vorliegt. Der BGH hat eine entsprechende AGB-Klausel einer Sparkasse für unwirksam erachtet. Es kann nicht im Belieben der Bank stehen, wann sie einen Erbschein verlangt und wann nicht. Diese Regelung benachteiligt die Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen im Sinne des Gesetzes. Aus welchem Grund eine Bank auf einem Erbschein bestehen sollte, wenn ein notarielles Testament vorliegt, ist nicht erkennbar. Insofern ist es ratsam ein Testament notariell beurkunden zu lassen. Meist ist dies sogar günstiger als die spätere Beantragung eines Erbscheins.

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Albrecht Dietze
 
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2009
/// Sozialrecht - Wird Abwrackprämie auf Hartz-IV Leistungen angerechnet? /// Mietrecht - Welchen Anforderungen muss die Nebenkostenabrechnung genügen? /// Verkehrsrecht - Sind nach Meinung des Bundesverfassungsgerichts Geschwindigkeitskontrollen rechtwidrig? /// Arbeitsrecht - Kann der Arbeitgeber ein Fotos seines Arbeitnehmers auf seiner Firmen-Homepage veröffentlichen? /// Vertragsrecht - Kann der Bauunternehmer mit abgezeichneten "Stundenzetteln" die Erbringung ...
2008
/// Vertragsrecht - Wo muss der Verkäufer einer mangelhaften Sache die Reparatur durchführen? /// Haften Eltern wirklich für ihre Kinder? /// Familienrecht - Wann wird das Sorgerecht für das Kind auf nur einen Elternteil übertragen? /// Unternehmensrecht - Wann berechtigt unvollständiges Impressum zur Abmahnung? /// Verkehrsrecht – Innerhalb welcher Zeit muss die gegnerische Versicherung zahlen? /// Verkehrsrecht - Wann haften Kinder? /// Vertragsrecht - ...
2007
/// Unternehmensrecht - Welche Pflichtangaben müssen auf Geschäftsbriefe? /// Nachbarrecht - Wann besteht ein Beseitigungsanspruch wegen an der Grundstücksgrenze stehender Fichten? /// Prozessrecht - Wann darf ein zu einer Gerichtsverhandlung geladener Zeuge dem Termin fernbleiben? /// Verkehrsrecht - Sind nach Meinung des Bundesverfassungsgerichts Geschwindigkeitskontrollen rechtwidrig? /// Sozialrecht - Was für ein Auto dürfen Hartz IV-Empfänger fahren? /// ...
2006
/// Unternehmensrecht - Forderungsverjährung am Jahresende /// Verkehrsrecht - Ist der Führerschein aus Tschechien eine Alternative? /// Arbeitsrecht - Rechtfertigt die /// Arbeitsrecht - Gibt es ein Wettbewerbsverbot für Arbeitnehmer? /// Familienrecht - Schlüsselgewalt, was ist das? /// Mietrecht - Hat der Mieter einen Rückzahlungsanspruch bei zu spät erfolgter Betriebskostenabrechnung? /// Nachbarrecht - Dürfen die von Nachbars Garten herüberragenden Wurzeln ...
2005
/// Arbeitsrecht - Arbeitgeber haftet entlassenem Arbeitnehmer nicht bei fehlendem Hinweis auf Meldepflicht bei der Arbeitsagentur /// Arbeitsrecht - Darf ein Arbeitsvertrag während der Krankheit des Arbeitnehmers gekündigt werden? /// Strafrecht - Vorladung zur polizeilichen Vernehmung, was tun? /// Verkehrsrecht - Aktuelle Rechtsprechung zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten bei Anmietung zum Unfallersatztarif. /// Arbeitsrecht - Was ein Hilfsarbeiter tun ...
2004
/// Verkehrsrecht - BGH - Unfallersatztarife auf dem Prüfstand - Mietwagenkosten und "Unfalltarif" /// Zivilrecht - Welche Briefsendungen sollten Sie mit Einschreiben und Rückschein verschicken? /// Recht Kurios - Zum Schlaf in deutschen Amtsstuben /// Familienrecht - Heiraten - Lohnt sich das rechtlich? /// Reiserecht - Welche Fristen gelten für die Anzeige von Mängeln? /// Recht "Interessant" - Radarmessungen - Wegelagerei? /// Versicherungsrecht - ...
2003
/// Neue Verjährungsfristen - doch Achtung: Sie gelten nicht für Altlasten aus 2001 /// Arbeitsrecht - Nach drei Jahren in der Weihnachtsgeld-Falle! /// Sozialrecht - Rechtzeitig arbeitslos melden, Sanktionen vermeiden. /// Erbrecht – Welche Ausschlagungsfrist gilt? /// Verkehrsrecht - Anwalts - Special: Fahrrad - Verkehrsrecht /// Verkehrsrecht - Wenn der Auffahrende wegen Bremsens des Vorausfahrenden nicht alleine haftet... /// Schadensrecht - Haftung bei ...
2002
/// Kaufrecht - Gewährleistungsausschluß beim Autokauf? /// Wettbewerbsrecht – Preisvergleiche möglich? /// Kanzleiservice - Informationsteil erweitert ! /// Unternehmensrecht - Haftung bei Unternehmenskauf /// Versicherungsrecht - Hochwasserschäden - wer zahlt? /// Familienrecht - Unterhaltspflicht gegenüber volljährigen Kindern in der Ausbildung /// Verkehrsrecht - Haftungsquote bei Parkplatzunfall /// Familienrecht - Möglichkeiten der Abänderung von ...
2001
/// Wettbewerbsrecht - Unzulässige Sonderveranstaltung /// Haftungsrecht - Zeitliche Begrenzung der Streupflicht /// Ehe- und Familienrecht - Nicht eheliche Lebensgemeinschaft /// Ehe - und Familienrecht - Unterhaltsabänderung /// Arbeitsrecht - Abmahnung im Arbeitsrecht /// Haftungsrecht - Tierhalterhaftung /// Verkehrsrecht - Kaskoversicherung: Diebstahl des Fahrzeugschlüssels aus Werkstattbriefkasten /// Verkehrsrecht - Alkoholunfall - Mitverschulden des ...
2000
/// Unternehmensrecht – Die Eintragung einer Marke, ist das sinnvoll?
 

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