<?xml version="1.0" encoding="utf-8" ?><rss version="2.0" ><channel><title>Dietze + Partner - RSS-Feed</title><link>http://2014.anwaltskanzlei-dietze.de</link><description>Dietze & Partner - Rechtsanwälte, Die Kanzlei im Erzgebirge, mit Sitz in Olbernhau und Zschopau</description><language>de-de</language><copyright>2000-2014 by Dietze & Partner</copyright><image><title>anwaltskanzlei-dietze.de</title><url>http://2014.anwaltskanzlei-dietze.de/images/logo_dietze_partner.png</url><link>http://anwaltskanzlei-dietze.de</link></image><item><title>07.01.2025 - Familienrecht -  Darf man von Deutschland aus online in den USA heiraten?</title><link>http://2014.anwaltskanzlei-dietze.de/?page=guter_rat#panel326</link><description>Eheschlie&szlig;ungserkl&auml;rungen m&uuml;ssen in Deutschland von den Eheschlie&szlig;enden vor dem Standesbeamten pers&ouml;nlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit abgegeben werden. Eine von Deutschland aus per Videotelefonie vor einem Standesbeamten in den USA geschlossene Ehe ist in Deutschland hingegen unwirksam, wie diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zeigt. Zwei nigerianische Staatsangeh&ouml;rige mit gew&ouml;hnlichem Aufenthalt in Deutschland schlossen im Mai 2021 per Videotelefonie die Ehe vor einer US-amerikanischen Beh&ouml;rde im Bundesstaat Utah. Die Eheleute befanden sich w&auml;hrend der Eheschlie&szlig;ung in Deutschland. Ihre Erkl&auml;rungen gaben sie &uuml;ber eine zeitgleiche &Uuml;bertragung in Bild und Ton gegen&uuml;ber der Beh&ouml;rde in Utah ab und erhielten anschlie&szlig;end eine amerikanische Eheurkunde mit Apostille (eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr). Als die beiden nun auch in Deutschland heiraten wollten, wurde die amerikanische Eheschlie&szlig;ung durch das Amtsgericht als unwirksam bezeichnet. Dagegen legten die M&auml;nner Beschwerde ein. Sie unterlagen vor dem BGH, denn Art. 13 Abs. 4 Satz 1 Einf&uuml;hrungsgesetz zum B&uuml;rgerlichen Gesetzbuch besagt, dass eine Ehe im Inland nur in der hier vorgeschriebenen Form geschlossen werden k&ouml;nne. Demnach m&uuml;ssen die Erkl&auml;rungen der Eheschlie&szlig;enden vor dem Standesbeamten pers&ouml;nlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit abgegeben werden. Bei einer Eheschlie&szlig;ung im Ausland k&ouml;nne auch das gegebenenfalls weniger strenge Recht des Eheschlie&szlig;ungsorts angewendet werden. Da im vorliegenden Fall die Eheschlie&szlig;ungserkl&auml;rungen jedoch in Deutschland abgegeben wurden, kann nur deutsches Recht zur Anwendung kommen und damit auch die in Deutschland vorgeschriebene Form. Da sich die Eheleute nicht daran gehalten hatten, ist die Ehe nun unwirksam. Hinweis: Will man heiraten oder andere Rechtsgesch&auml;fte t&auml;tigen, sollte man sich immer nach den Formvorschriften des Orts des gew&ouml;hnlichen Aufenthalts richten. So geht man bei der Anerkennung des Rechtsgesch&auml;fts auf Nummer sicher!&nbsp;
<div>Quelle: BGH, Beschl. v. 25.09.2024 - XII ZB 244/22</div></description></item><item><title>20.05.2024 - Verkehrsrecht  - Cannabis & Autofahren, was gilt aktuell?</title><link>http://2014.anwaltskanzlei-dietze.de/?page=guter_rat#panel325</link><description><div>Drogen machen den Stra&szlig;enverkehr unsicherer. Nach einem Bier darf man aber oft noch fahren. So etwas wie eine Promillegrenze soll nun mit der Legalisierung aber auch f&uuml;r Cannabis kommen. Kiffen ist f&uuml;r Erwachsene seit April mit vielen Vorgaben legal. Doch Fahren unter Einfluss von Cannabis bleibt per Gesetz verboten. Weiterhin gilt, dass beim Nachweis des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) Geldbu&szlig;en oder Punkte in Flensburg drohen. Allerdings ist es inzwischen wahrscheinlich, dass ein neuer THC-Grenzwert f&uuml;r Autofahrer kommt, &auml;hnlich der 0,5-Promille-Marke f&uuml;r Alkohol.&nbsp;</div>
<div>Welcher THC-Grenzwert soll k&uuml;nftig gelten?</div>
<div>Die Expertenkommission des Bundesverkehrsministeriums empfiehlt einen gesetzlichen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum. Wird dieser Wert erreicht, sei &bdquo;eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim F&uuml;hren eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend&ldquo;, hei&szlig;t es in einem im M&auml;rz vorgelegten Bericht der Wissenschaftler. Dies sei mit 0,2 Promille Alkohol im Blut vergleichbar. Allerdings liege der Wert deutlich unter der Schwelle von sieben Nanogramm, ab der ein allgemeines Unfallrisiko steige. Au&szlig;erdem ber&uuml;cksichtige die 3,5-Nanogramm-Grenze m&ouml;gliche Messfehler.&nbsp;</div>
<div>Ab wann gilt der neue THC-Grenzwert?</div>
<div>Der Bundestag muss nun den neuen THC-Grenzwert umsetzen, was noch dauern d&uuml;rfte. Bis zur entsprechenden &Auml;nderung des Stra&szlig;enverkehrsgesetzes gelten aktuelle Vorgaben: Der Grenzwert, ab dem ein Drogentest derzeit als positiv gilt, liegt noch bei niedrigen 1 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Damit ist der Wirkstoff noch Tage nach dem Konsum im K&ouml;rper nachweisbar.&nbsp;
<div>
<div>
<div>Was gilt f&uuml;r Mischkonsum?&nbsp;</div>
<div>Die Experten empfehlen in ihrem Bericht strengere Regeln daf&uuml;r, wenn Autofahrer Cannabis und Alkohol gemischt konsumieren. Wegen besonderer Gef&auml;hrdung raten sie bei Cannabiskonsum zu einem absoluten Alkoholverbot am Steuer. Dies k&ouml;nne der Gesetzgeber vergleichbar mit dem bestehenden Alkoholverbot f&uuml;r Fahrer in der Probezeit nach dem F&uuml;hrerscheinerwerb gestalten. Ordnungswidrig handele dann, wer als Cannabiskonsument am Steuer sitzt und Alkohol trinkt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter Wirkung alkoholischer Getr&auml;nke steht.&nbsp;</div>
<div>Wann ist k&uuml;nftig der F&uuml;hrerschein weg?</div>
<div>Der F&uuml;hrerschein ist dem Bundesgesundheitsministerium zufolge seit April nur noch zu entziehen, wenn eine Cannabisabh&auml;ngigkeit oder -missbrauch besteht. Ein Cannabismissbrauch ist wie bei Alkohol dann anzunehmen, wenn Betroffene nicht mehr in der Lage sind zu erkennen, das ihr Konsum ihre Fahrsicherheit erheblich beeintr&auml;chtigt. Liegt ein Missbrauch vor, kann ein medizinisch-psychologisches Gutachten angeordnet werden, das wie bei Alkoholmissbrauch mit F&uuml;hrerscheinentzug einhergeht. Erst wenn die &Auml;nderung des Cannabiskonsumverhaltens als &bdquo;gefestigt&ldquo; gilt, darf man wieder Auto fahren. Auch eine Cannabisabh&auml;ngigkeit f&uuml;hrt zum F&uuml;hrerscheinentzug. Dabei muss sie &uuml;ber ein &auml;rztliches Gutachten begr&uuml;ndet werden. Wieder Auto fahren darf, wer nicht l&auml;nger abh&auml;ngig ist und ein Jahr Abstinenz nachweisen kann.&nbsp;</div>
<div>Was soll f&uuml;r medizinisches Cannabis im Stra&szlig;enverkehr gelten?&nbsp;</div>
<div>Wer auf Anordnung des Arztes medizinisches Cannabis einnimmt, muss sich an dieselben Regeln wie alle anderen Teilnehmer im Stra&szlig;enverkehr halten. Das gilt auch f&uuml;r die Regeln f&uuml;r Cannabisabh&auml;ngigkeit und Cannabismissbrauch. Ein &auml;rztliches oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten k&ouml;nnen Beh&ouml;rden auch in diesem Fall anordnen, wenn Anzeichen f&uuml;r eine missbr&auml;uchliche Einnahme vorliegen. Zudem k&ouml;nnen sie ein Gutachten fordern, wenn Betroffene Anzeichen zeigen, dass der Gebrauch von Cannabis ihre F&auml;higkeit beeintr&auml;chtigt, Auto zu fahren.&nbsp;</div>
<div>Welche Strafen drohen aktuell?&nbsp;</div>
<div>Ordnungswidrig handelt aktuell, wer unter Wirkung berauschender Mittel Auto f&auml;hrt. Zu berauschenden Mitteln z&auml;hlt auch Cannabis. Als Wirkung gilt nach aktuellem Recht, wenn die Substanz &uuml;berhaupt nachgewiesen wird, auch dann, wenn der Konsum Tage zur&uuml;ckliegt. In der Rechtsprechung hat sich daf&uuml;r der genannte Wert von 1 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum etabliert, ab dem laut Verkehrssicherheitsrat Bu&szlig;geld von mindestens 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot drohen.&nbsp;</div>
<div>Wie gef&auml;hrlich ist Kiffen im Stra&szlig;enverkehr?&nbsp;</div>
<div>Dass Rauschmittel Folgen f&uuml;r die Fahrt&uuml;chtigkeit haben k&ouml;nnen, ist unbestritten. Laut der Expertenkommission belegt die Forschung allerdings nur &bdquo;ein geringes Risiko, durch eine Cannabisbeeinflussung zu verunfallen&ldquo;. Dies sei unabh&auml;ngig von der THC-Konzentration im Blut. Der Kommissionsbericht nennt dazu mehrere gro&szlig;e Studien. Ein erh&ouml;htes Risiko, einen Unfall zu verursachen, beginnt demnach laut Forschungsstand erst ab dem relativ hohen Wert von sieben Nanogramm THC je Milliliter Blutserum. Es sei dann vergleichbar mit dem Unfallrisiko bei einer moderaten Alkoholisierung von 0,1 bis 0,5 Promille. Die sicherheitsrelevante Leistungsf&auml;higkeit im Verkehr sinke aber auch schon bei unter sieben Nanogramm THC. Demnach stellt vor allem akuter Konsum von Cannabis ein Risiko f&uuml;r die Verkehrssicherheit dar, zum Beispiel beim Spurhalten. Die negativen Effekte treten besonders stark 20 bis 30 Minuten nach dem Rauchen auf und klingen nach drei bis vier Stunden wieder ab. Bei Konsumenten, die h&ouml;chstens einmal in der Woche kiffen, sinkt die THC-Konzentration im Blut in einigen Stunden deutlich ab. Bei h&auml;ufigem Konsum hingegen kann sich THC im K&ouml;rper anreichern und noch Tage bis Wochen im Blut nachweisbar sein.&nbsp;</div>
<div>Welche Folgen f&uuml;r die Kfz-Versicherung gibt es?&nbsp;</div>
<div>Autofahren unter Cannabiseinfluss kann auch Folgen f&uuml;r die Kfz-Versicherung haben: Personen, die unter dem Einfluss von Cannabis einen Unfall verursachen, handeln grob fahrl&auml;ssig und verletzen damit ihre Sorgfaltspflicht. Dies kann dazu f&uuml;hren, dass die Kaskoversicherung die Leistungen k&uuml;rzt oder sogar ganz verweigert. Bei Unf&auml;llen unter Drogeneinfluss verlangt die Haftpflichtversicherung Geld zur&uuml;ck. Dar&uuml;ber hinaus k&ouml;nne die Haftpflichtversicherung Regress fordern, wenn ein Fahrer einen Unfall oder Schaden grob fahrl&auml;ssig verursacht hat. Das gilt auch, wenn das unter Cannabiseinfluss passiert: Dies bedeutet, dass die Versicherung bis zu 5000 Euro vom Verursacher zur&uuml;ckfordern kann.&nbsp;</div>
<div>Wie soll THC bei Verkehrskontrollen getestet werden?&nbsp;</div>
<div>Die Expertenkommission schl&auml;gt vor, bei Kontrollen Speicheltests einzusetzen. So bek&auml;me die Polizei ein Messinstrument an die Hand, mit dem sie akuten Konsum und damit ein m&ouml;gliches Sicherheitsrisiko identifizieren k&ouml;nne. Dies diene auch der Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit und senke Kosten und Aufwand. &bdquo;Wenn ein Fahrer Anzeichen von Ausfallerscheinungen zeigt, ist in jedem Fall, also auch bei negativem Speicheltest, eine Blutprobe erforderlich.&ldquo; Auch der ADAC spricht sich f&uuml;r solche Speicheltests aus.</div>
</div>
</div>
</div></description></item><item><title>22.04.2024 - Fahrradunfall - Mitverschulden, wenn Rennradfahrer trotz Vorfahrt auf der StraĂe statt auf dem Radweg fĂ€hrt?</title><link>http://2014.anwaltskanzlei-dietze.de/?page=guter_rat#panel324</link><description>Jedenfalls bei einer krassen Vorfahrtverletzung durch den Sch&auml;diger trifft den vorfahrtsberechtigten Rennradfahrer kein Mitverschulden, wenn er trotz vorhandenen Radwegs auf der Stra&szlig;e f&auml;hrt. Daher kann offenbleiben, ob die Benutzung des kombinierten Geh- und Radwegs dem Rennradfahrer zumutbar war und ob das entsprechende Verkehrsschild f&uuml;r ihn sichtbar war.&nbsp;
<div>F&uuml;r den Zurechnungszusammenhang zwischen dem verkehrswidrigen Verhalten eines Verkehrsteilnehmers (Vorfahrtsverletzung!) und seiner sp&auml;teren Beteiligung an einem Verkehrsunfall gen&uuml;gt nicht schon, dass der Unfall ohne den Verkehrsversto&szlig; vermieden worden w&auml;re, weil der Verkehrsteilnehmer (Radfahrer) sich bei verkehrsordnungsgem&auml;&szlig;er Fahrweise nicht an der Unfallstelle befunden h&auml;tte. Vielmehr muss sich in dem Unfall gerade die Gefahr erh&ouml;ht haben, die zu vermeiden dem Verkehrsteilnehmer durch die infrage stehende Norm aufgegeben war. Davon kann bei einem krassen Vorfahrtversto&szlig; des Unfallgegners aber nicht ausgegangen werden. Denn &sect; 2 Abs. 4 S. 2 StVO (Radwegebenutzungspflicht) will typische Gefahrensituationen im gemischten Verkehr verhindern. Dazu geh&ouml;rt etwa die Gef&auml;hrdung von Radfahrern mit nicht immer vermeidbarer schwankender Fahrlinie infolge zu gro&szlig;er Fahrzeugdichte und zu geringen Seitenabstands, nicht aber die Gef&auml;hrdung durch vermeidbare Vorfahrtverst&ouml;&szlig;e anderer Verkehrsteilnehmer.</div>
<div>Tipp: Auch wenn das Landgericht eine Mithaftung verneint hat, ist der Radweg regelm&auml;&szlig;ig (auch haftungsrechtlich) sicherer.&nbsp;</div>
<div>Quelle: IWW VA Verkehrsrecht aktuell (LG K&ouml;ln 23.10.23, 15 O 424/21)</div></description></item><item><title>04.04.2024 - Familienrecht -  Muss  der freie Wille eines (einer) GeschĂ€ftsunfĂ€higen respektiert werden?</title><link>http://2014.anwaltskanzlei-dietze.de/?page=guter_rat#panel323</link><description>Wer seine Angelegenheiten nicht (mehr) selbst besorgen kann, weil er dement oder geistig oder psychisch eingeschr&auml;nkt ist, bekommt einen gerichtlichen Betreuer beigeordnet, wenn er niemanden aus der Familie bevollm&auml;chtigt hat. Der Bundesgerichtshof (BGH) musste entscheiden, ob der Wille der Betroffenen oder eine objektive Betrachtung der Situation Antwort auf die Frage geben soll, ob und inwieweit die Befugnisse eines Berufsbetreuers erweitert werden. Eine knapp 40-j&auml;hrige Frau hatte schon Jahrzehnte eine solche Betreuung, weil sie unter dem Asperger-Syndrom litt. Der Berufsbetreuer, der sich bislang nur um ihre Post und ihr Geld zu k&uuml;mmern hatte, wollte nun auch die Gesundheitsf&uuml;rsorge &uuml;bernehmen, nachdem die Frau einen Konflikt mit ihrer Krankenkasse nicht selbst l&ouml;sen konnte und deshalb ein Verfahren am Sozialgericht lief. Die Betreute wollte aber in diesem Bereich lieber durch ihre Mutter vertreten werden. Gegen den freien Willen eines Vollj&auml;hrigen darf kein Betreuer bestellt werden (&sect; 1814 Abs. 2 B&uuml;rgerliches Gesetzbuch). Das umfasst - so der BGH - nicht nur die Betreuung als solche, sondern auch die Betreuungsperson. Wenn eine Betroffene ausdr&uuml;cklich eine Betreuungsperson w&uuml;nscht und das ihr "freier Wille" ist, muss das Gericht dies ber&uuml;cksichtigen. F&uuml;r einen "freien Willen" bedarf es dabei nicht einmal der Gesch&auml;ftsf&auml;higkeit. Die beiden entscheidenden Kriterien hierf&uuml;r sind zum einen die Einsichtsf&auml;higkeit des Betroffenen und zum anderen dessen F&auml;higkeit, nach dieser Einsicht zu handeln und sich dabei von den Einfl&uuml;ssen interessierter Dritter abzugrenzen. Das Gericht darf dann auch nicht pr&uuml;fen, ob es objektiv vorteilhafter w&auml;re, dass ein Berufsbetreuer sich k&uuml;mmert, weil er es besser kann - 4 der "freie Wille" ist h&ouml;herrangig gegen&uuml;ber objektiven Vorteilen. Deshalb war es nun hier an einem Gutachter, zu pr&uuml;fen, ob die Mutter als Betreuerin f&uuml;r die Gesundheitsf&uuml;rsorge zu bestellen ist.&nbsp;
<div>Hinweis: Gr&uuml;nde, den vom Betreuten mit freiem Willen benannten Betreuer nicht zu bestellen, gibt es nur zwei: Der Betreuer selbst lehnt ab oder er ist objektiv ungeeignet f&uuml;r die Aufgabe.&nbsp;
<div>Quelle: BGH, Beschl. v. 10.01.2024 - XII ZB 217/23&nbsp;</div>
<div>Fundstelle: www.bundesgerichtshof.de&nbsp;</div>
</div></description></item><item><title>18.11.2023 - Familienrecht -  Wie hoch ist die Miete, wenn ein Ehepartner nach der Trennung das gemeinsame Haus alleine nutzt?</title><link>http://2014.anwaltskanzlei-dietze.de/?page=guter_rat#panel322</link><description>Wenn Eheleute eine gemeinsame Immobilie besitzen und einer auszieht, wird sich die Frage nach einer "Miete" stellen. Wenn zwischen den Eheleuten eine Unterhaltsbeziehung besteht, wird das dort rechnerisch &uuml;ber den "Wohnvorteil" geregelt. In anderen F&auml;llen muss gesondert eine "Nutzungsentsch&auml;digung" begehrt werden. Dies versuchte im Folgenden auch ein in Trennung lebender Mann und Vater - doch vor dem Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) war damit Schluss.&nbsp;
<div>In diesem Fall zahlte der Mann Mindestunterhalt f&uuml;r die drei Kinder, die mit der Ehefrau und Mutter im Eigenheim wohnten - damit fehlte ihm Geld, um auch noch Trennungsunterhalt zu zahlen. Weil es sich um eine "Luxusimmobilie" handelte, setzte der Mann zwei Jahre nach seinem Auszug eine Marktmiete i.H.v. 3.700 EUR monatlich an und verlangte hiervon die H&auml;lfte. Das h&auml;tte die Frau, die wegen der Kinder nur Teilzeit arbeitete, sich nicht leisten k&ouml;nnen. Letztlich wollte er damit auch ihren Auszug und den Verkauf des Hauses erreichen.&nbsp;</div>
<div>Wo das Familiengericht die Frau noch zu einer monatlichen Nutzungsentsch&auml;digung von 442 EUR verpflichtet hatte, sah das OLG selbst das als zu viel an. Sie musste nichts zahlen. In der Regel treffe es zwar durchaus zu, dass dem ausgezogenen Ehegatten sp&auml;testens nach dem ersten Trennungsjahr die H&auml;lfte der Marktmiete zustehe. Im Einzelfall sei aber dieses Nutzungsentgelt zu reduzieren - und hier auf null -, wenn der im Haus verbliebene Ehegatte wirtschaftlich nicht leistungsf&auml;hig ist und das nicht &uuml;ber den Unterhalt korrigiert werden k&ouml;nne, weil es auf der anderen Seite ebenso an der Leistungsf&auml;higkeit fehle. Damit missbilligte das OLG auch, dass der Ehemann bis zur Trennung gut verdient hatte, aktuell ein luxuri&ouml;ses Auto geleast habe (Neuwert knapp 200.000 EUR) und sich f&uuml;r den Kindes- und Trennungsunterhalt erfolgreich "arm rechnete". Ebenso eine Rolle spielte bei der Billigkeitsabw&auml;gung das Interesse der Kinder, in diesem Haus zu wohnen.</div>
<div><br /></div></description></item><item><title>24.10.2023 - Verkehrsrecht - Darf ein FĂŒnfjĂ€hriger allein mit einem Einkaufswagen auf Parkplatz rangieren? </title><link>http://2014.anwaltskanzlei-dietze.de/?page=guter_rat#panel321</link><description>Wer allt&auml;gliche Notwendigkeiten zusammen mit einem kleinen Kind zu bew&auml;ltigen hat, wei&szlig;, dass kleine spielerische Routinen das Ganze etwas auflockern und somit erleichtern. Das Amtsgericht Neunkirchen (AG) musste &uuml;ber einen Fall entscheiden, bei dem ein Vater seiner Tochter erlaubte, nach Beladen des Familienautos den leeren Einkaufswagen zur&uuml;ckschieben zu d&uuml;rfen. Sie ahnen wom&ouml;glich, was folgte. Nachdem der Einkaufswagen geleert war, erlaubte der Vater seiner f&uuml;nfj&auml;hrigen Tochter, den Wagen zur Sammelstelle zur&uuml;ckzuschieben. Er selbst ging nicht mit. Es kam, wie es kommen musste: Das kleine M&auml;dchen verlor die Kontrolle &uuml;ber den Wagen, der daraufhin mit einem geparkten Pkw kollidierte. Logischerweise forderte der Gesch&auml;digte nun Schadensersatz. Der Vater aber verweigerte die Zahlung, denn schlie&szlig;lich sei seine Tochter mit ihren erst f&uuml;nf Jahren nicht verantwortlich zu machen. Und seiner Meinung nach l&auml;ge auch keine Aufsichtspflichtverletzung vor, da er schon mehrfach mit der Tochter den Einkaufswagen weggebracht habe und ihr beigebracht hatte, wie man diesen sicher schiebt. Die Endung des letzten Satzes mag nahelegen, wie das AG entschied - und zwar dahingehend, dass der Vater seine Aufsichtspflicht verletzt hatte. Zwar konnte festgestellt werden, dass das M&auml;dchen ein aufmerksames, wissbegieriges Kind sei, das Anweisungen auch verstehe. Das Gericht argumentierte aber, dass es sich bei dem Einkaufswagen um einen nicht allt&auml;glichen Gegenstand handelt, der bewegt wurde. Unabh&auml;ngig von dem eigenwilligen Bewegungsverhalten der Einkaufswagen, das selbst ausgewachsene Menschen hinl&auml;nglich kennen, war zudem zu ber&uuml;cksichtigen, dass der Wagen ca. 1 m hoch war und schon allein aufgrund der Gr&ouml;&szlig;enverh&auml;ltnisse nicht davon ausgegangen werden konnte, dass das Kind den Wagen st&auml;ndig unter Kontrolle habe. Aufgrund der frei beweglichen R&auml;der k&ouml;nne auch ein unverhoffter Richtungswechsel nie auszuschlie&szlig;en sein. Weiterhin war noch zu ber&uuml;cksichtigen, dass sich im Wegebereich Fahrzeuge befanden, so dass die Gefahr einer Besch&auml;digung fremder Sachen nicht ganz fernlag. Unter diesen Umst&auml;nden h&auml;tte der Vater zumindest mitgehen m&uuml;ssen, um gegebenenfalls lenkend einzugreifen.&nbsp;
<div>Hinweis: Im Stra&szlig;enverkehr richtet sich das Ma&szlig; der gebotenen Aufsicht nach der konkreten Gefahrensituation, wie sie sich beispielsweise aus dem Stra&szlig;enverlauf, der Verkehrsdichte und der Verkehrssituation ergibt. Das Gleiche gilt f&uuml;r die Belehrung des Kindes f&uuml;r das Verhalten im Stra&szlig;enverkehr. Der Aufsichtspflichtige muss in der konkreten Gefahrensituation die richtigen Anweisungen gegeben haben, die ihm zumutbar und nach der Lebenserfahrung geeignet sind, einen Schaden hinsichtlich dritter Personen zu verhindern.&nbsp;
<div><br /></div>
<div>Quelle: AG Neunkirchen, Urt. v. 26.05.2023 - 4 C 33/22 (02) zum Thema: Verkehrsrecht</div>
</div></description></item><item><title>27.09.2023 - Arbeitsrecht - Haftet der GeschĂ€ftsfĂŒhrer einer GmbH fĂŒr LohnansprĂŒche der Arbeitnehmer persĂ¶nlich? </title><link>http://2014.anwaltskanzlei-dietze.de/?page=guter_rat#panel320</link><description>Ein Arbeitnehmer erhielt - teilweise monatelang - versp&auml;tet sein Geld. Deshalb machte er in einem Monat von seinem Zur&uuml;ckbehaltungsrecht Gebrauch. Er arbeitete nicht, wollte aber trotzdem die Bezahlung von insgesamt 176 Stunden erhalten. Der Arbeitgeber - eine Gesellschaft mit beschr&auml;nkter Haftung (GmbH) - zahlte jedoch nicht, sondern meldete einige Monate sp&auml;ter Insolvenz an. Nun klagte der Arbeitnehmer gegen die Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer. Er wollte f&uuml;r den Monat Juni Geld in H&ouml;he des gesetzlichen Mindestlohns je Stunde erhalten. Er meinte, dass die Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer daf&uuml;r pers&ouml;nlich haften w&uuml;rden. Denn immerhin sei ein Versto&szlig; gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) eine Ordnungswidrigkeit. Das sah das BAG anders. Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer einer GmbH haften nicht gegen&uuml;ber den Arbeitnehmern auf Schadensersatz. Denn f&uuml;r eine solche Haftung ist ein sogenanntes Schutzgesetz erforderlich. Das sah das Gericht allerdings im MiLoG im Verh&auml;ltnis zu den Gesch&auml;ftsf&uuml;hrern der Gesellschaft nicht. Nach der gesetzlichen Wertung ist die Haftung von Gesch&auml;ftsf&uuml;hrern einer GmbH grunds&auml;tzlich auf das Verh&auml;ltnis zur Gesellschaft begrenzt. Au&szlig;enstehenden Dritten gegen&uuml;ber haften sie grunds&auml;tzlich nicht pers&ouml;nlich.&nbsp;
<div>Quelle: BAG, Urt. v. 30.03.2023 - 8 AZR 120/22</div></description></item><item><title>25.08.2023 - Verkehrsrecht - Hat ein Radfahrer auf einem Radweg die Vorfahrt, auch wenn er von links kommt? </title><link>http://2014.anwaltskanzlei-dietze.de/?page=guter_rat#panel319</link><description>Was dem einen eindeutig erscheint, st&ouml;&szlig;t bei anderen auf Widerspruch. So landete auch der folgende Fall vor dem Landgericht Frankenthal (LG). Dieses musste klarstellen, dass Verkehrsteilnehmer, die in eine vorfahrtsberechtigte Stra&szlig;e einfahren m&ouml;chten, dem dort passierenden Radverkehr Vorfahrt zu gew&auml;hren haben - und zwar auch dann, wenn dieser einen dort parallel verlaufenden Radweg nutzt. Hintergrund war ein Verkehrsunfall, der sich im Bereich einer Landstra&szlig;e zugetragen hatte. Die Fahrerin eines Pkw wollte aus einem Feldweg in die Landstra&szlig;e einbiegen. Als sie dabei den parallel zur Landstra&szlig;e verlaufenden Radweg &uuml;berquerte, stie&szlig; sie mit einem von links kommenden Radfahrer zusammen. Die Frau war nun der Ansicht, der von links kommende Radfahrer h&auml;tte ihr die Vorfahrt genommen und sei daher schuld an dem Unfall. Daher verklagte sie ihn auf Schadensersatz f&uuml;r die an ihrem Fahrzeug entstandenen Sch&auml;den. Das LG hat die Klage der Autofahrerin abgewiesen. Da der parallel zur Landstra&szlig;e verlaufende und somit "fahrbahnbegleitende" Radweg insoweit zur Landstra&szlig;e geh&ouml;rt, nimmt dieser Radweg auch an dem Vorfahrtsrecht der Landstra&szlig;e teil. Entgegen der Ansicht der Pkw-Fahrerin ist die Zugeh&ouml;rigkeit des Radwegs zu der Landstra&szlig;e durchaus eindeutig anhand dessen Beschaffenheit und seinem Verlauf erkennbar. Unerheblich ist es dabei, dass der Radweg durch eine schmale bewachsene Fl&auml;che von der Stra&szlig;e getrennt sei. Auch wenn der Radweg in einiger Entfernung von der Landstra&szlig;e weggeleitet w&uuml;rde, rechtfertige dies keine andere Beurteilung. Es kommt nur auf die &ouml;rtlichen Verh&auml;ltnisse am Unfallort an.&nbsp;
<div>Hinweis: Der Radweg verlief hier "fahrbahnbegleitend" zur Landstra&szlig;e, so dass dessen Benutzer daher ebenso das Vorfahrtsrecht haben wie etwaige Autofahrer auf der Landstra&szlig;e. Quelle: LG Frankenthal, Urt. v. 24.03.2023 - 2 S 94/22</div></description></item><item><title>27.07.2023 - Familienrecht -  Wer bekommt den Hund?</title><link>http://2014.anwaltskanzlei-dietze.de/?page=guter_rat#panel318</link><description>F&uuml;r die meisten Hundehalter ist und bleibt das Tier ein gleichberechtigtes Familienmitglied. Da auf Tiere jedoch die Vorschriften f&uuml;r Sachen anzuwenden sind, haben verschiedene Familiensenate bereits kategorisch ausgeschlossen, dass &uuml;ber einen Umgang mit einem Tier nach denselben Ma&szlig;st&auml;ben wie bei Kindern zu entscheiden sei. Das Landgericht Frankenthal (LG) fand im folgenden Fall dennoch einen Weg in der Rechtsprechung, die an Umgangsregelungen aus dem Familienrecht erinnern. Der Fall selbst ist schnell erkl&auml;rt und sicherlich mit zahlreichen F&auml;llen im Bundesgebiet vergleichbar: Ein Paar hatte sich gemeinsam einen Labradorr&uuml;den angeschafft. Dann kam es wie so oft, und zwar zuerst zur Trennung und dann zur Frage, wer den Hund behalten d&uuml;rfe. Einer der beiden hielt sich dabei f&uuml;r dessen Hauptbezugsperson und wollte ihn nach der Trennung daher auch behalten. Das LG fand einen cleveren Weg und hat nach dem Recht des gemeinschaftlichen Eigentums entschieden. Es m&uuml;sse hier nicht zwingend eine Wahl zwischen einem der beiden Miteigent&uuml;mer getroffen werden, dem der Hund zuzuweisen sei. Vielmehr stehe es beiden Miteigent&uuml;mern zu, auch nach Ende der Beziehung an dem gemeinsamen Eigentum teilhaben zu k&ouml;nnen. Miteigent&uuml;mer eines Hunds k&ouml;nnten daher untereinander Zustimmung zu einer "Benutzungsregelung nach billigem Ermessen" verlangen. Eine Regelung dergestalt, dass die beiden Miteigent&uuml;mer sich abwechselnd jeweils zwei Wochen um den Hund k&uuml;mmern, sei nach Ansicht der Kammer interessengerecht. Dass eine solche gleichberechtigte Teilhabe der Miteigent&uuml;mer in Form eines "Wechselmodells" das Tierwohl gef&auml;hrde, vermochte die Kammer nicht zu erkennen.&nbsp;
<div>Das Urteil ist rechtskr&auml;ftig. Das LG hat hier als Berufungsgericht entschieden und die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts &uuml;berwiegend best&auml;tigt.&nbsp;</div>
<div>Quelle: LG Frankenthal, Urt. v. 12.05.2023 - 2 S 149/22 zum Thema: Familienrecht</div></description></item><item><title>17.06.2023 - Familienrecht - Muss ein Samenspender Unterhalt zahlen?</title><link>http://2014.anwaltskanzlei-dietze.de/?page=guter_rat#panel317</link><description>Kindesunterhalt ist eigentlich unverzichtbar. Diesen k&ouml;nnen Eltern auch nicht durch eine Vereinbarung umgehen, durch die das Kind seinen Unterhaltsanspruch verliert. M&ouml;glich ist jedoch eine "Freistellung", mit der sich die Mutter zum Beispiel im Fall einer Samenspende verpflichtet, den 1 Unterhalt anstelle des Vaters zu &uuml;bernehmen. An einer solchen Freistellungsvereinbarung fehlte es im folgenden Fall des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG) zwar - doch die Basis, auf der die Samenspende zustande kam, sprach eindeutig f&uuml;r den Spender. Auf der Internetseite "Spermaspender.de" verabreden sich Frauen, die unkompliziert ein Kind von einem Fremden empfangen wollen, mit spendenbereiten M&auml;nnern. Grund daf&uuml;r ist h&auml;ufig, dass zwei Frauen ein Kind in einer lesbischen Partnerschaft erziehen m&ouml;chten, ohne dass es einen Vater gibt, der Rechte am Kind geltend machen k&ouml;nnte. Der Zeugungsvorgang geschieht dann ohne K&ouml;rperkontakt als sogenannte Becherspende. Ein Mann hatte auf diese Weise bereits mehrere Kinder gezeugt und unterhielt zu den Frauen und Kindern zum Teil freundschaftlichen Kontakt. Zu einer der M&uuml;tter war die Freundschaft jedoch schnell vorbei, als diese beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragte und die Unterhaltvorschusskasse sp&auml;ter beim Vater knapp 30.000 EUR vollstreckte. Der Mann legte dem OLG sein Inserat auf der Spermaspender-Website vor. Dort hatte er geschrieben: "Ich habe keine finanziellen Interessen, nur sollte eurerseits die Bereitschaft bestehen, Unkosten zu &uuml;bernehmen. Unterhalt m&ouml;chte ich nicht zahlen. Ich m&ouml;chte weder vorher noch nachher Kosten tragen m&uuml;ssen." Weil die Zeugung auf dieser Basis zustande gekommen war, gab das OLG dem Mann recht. Er musste keinen Unterhalt zahlen und bekam das bereits Gezahlte zur&uuml;ck.&nbsp;
<div>Hinweis: Die Freistellungsvereinbarung kann der Mann nur gegen&uuml;ber der Mutter geltend machen, nicht gegen&uuml;ber der Unterhaltsvorschusskasse. Deshalb musste er dorthin erstmal einzahlen und anschlie&szlig;end die Mutter auf Erstattung verklagen. W&uuml;rde die Mutter &uuml;ber kein pf&auml;ndbares Enkommen oder anderweitiges Verm&ouml;gen verf&uuml;gen, ginge der Freistellungsanspruch ins Leere.</div>
<div>Quelle: Brandenburgisches OLG, Beschl. v. 27.02.2023 - 13 UF 21/22 Fundstelle: https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de zum Thema: Familienrecht 3.</div></description></item><pubDate>Tue, 07 Jan 2025 12:06:33 Europe/Berlin</pubDate></channel></rss>