Zum 1.5.2014 tritt das neue Punktesystem 2014 in Kraft. Was müssen Sie wissen?
Wie viel Punkte gibt es in Zukunft?
• Ordnungswidrigkeiten 1 Punkt
• Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot 2 Punkte
• Straftaten (ohne oder mit Fahrverbot bis zu 3 Monaten) 2 Punkte
• Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis 3 Punkte
Wo gibt es in Zukunft keine Punkte mehr?
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die keine Bedeutung für die Verkehrssicherheit haben, werden in Zukunft punktefrei. Das sind: Befahren einer Umweltzone, Beleidigung, Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Kennzeichenregelungen (sofern ohne Fahrverbot), Fahrtenbuchauflagen, LKW-Sonntagsfahrverbote. Die Bußgelder für diese Verstöße werden allerdings teilweise höher.
Wo gibt es in Zukunft Punkte, wo es bisher keine Punkte gab?
Nirgends, es werden nur Verstöße aus dem Punktekatalog gestrichen, es kommen aber keine neuen hinzu.
Erhöhen sich die Bußgelder?
Die meisten Bußgelder bleiben gleich. Erhöht und mit einem Punkt bewertet werden:
Handyverstoß 60 €
Verstoß gegen die Winterreifenpflicht 60 €
falsches Verhalten an Schulbussen 60 €
falsches Verhalten an Schulbussen mit Gefährdung 70 €
Kinder nicht (ausreichend) gesichert 60 €
Kinder nicht (ausreichend) gesichert mit Gefährdung 70 €
Zeichen oder Anweisung eines Polizeibeamten nicht befolgt 70 €
einfacher Vorfahrtverstoß 70 €
Fußgängergefährdung im Fußgängerbereich 60 €
Fahren ohne Zulassung 70 €
Keine oder falsche Ladungssicherung 60 €
TÜV um mehr als 8 Monate überzogen 60 €
Fahren ohne Begleitung als 17jähriger 70 €
Keine Punkte mehr, aber ein höheres Bußgeld gibt es für:
Einfahrt in eine Umweltzone ohne Umweltplakette 80 €
fehlendes Kennzeichen 60 €
abgedecktes Kennzeichen 65 €
Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage 100 €
Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw missachtet 570 €
Außerdem werden diverse Verwarnungsgelder (bisher 35 € oder weniger) angehoben.
Wie werden die Punkte umgerechnet?
Von den Punkten, die Sie am 30.4.2014 haben, werden zuerst diejenigen Punkte abgezogen, die es nach der Neuregelung nicht mehr geben würde. Die noch verbleibenden Punkte werden wie folgt umgerechnet:
Punkte alt -> Punkte neu
0 -> 0
1-3 -> 1
4-5 -> 2
6-7 -> 3
8-10 -> 4
11-13 -> 5
14-15 -> 6
16-17 -> 7
18 und mehr-> 8
Welche Konsequenzen ziehen die neuen Punkte nach sich?
• 4 oder 5 Punkte: Ermahnung mit dem Hinweis, dass mit einem freiwilligen Seminar Punkte abgebaut werden können
• 6 oder 7 Punkte: Anordnung eines Pflichtseminars, durch das Pflichtseminar können Sie keine Punkte abbauen, nehmen Sie an dem Pflichtseminar nicht teil, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen
• 8 oder mehr Punkte: Die Fahrerlaubnis wird Ihnen entzogen, nach frühestens 6 Monaten und bestandener MPU können Sie einen neuen Führerschein beantragen, eine neue Fahrprüfung müssen Sie hierfür in der Regel nicht machen
Wann werden nach dem neuen System Punkte gelöscht?
• Eintragungen mit 1 Punkt werden nach 2,5 Jahren gelöscht.
• Eintragungen mit 2 Punkten werden nach 5 Jahren gelöscht.
• Eintragungen mit 3 Punkten werden nach 10 Jahren gelöscht.
Das bisherige komplizierte System, wonach Punkte dann nicht gelöscht werden, wenn neue dazugekommen sind aber doch wieder gelöscht werden, wenn 5 Jahre vergangen sind, fällt weg.
Kann ich nach dem neuen System durch ein Seminar Punkte abbauen?
Ja, wenn Sie maximal 5 Punkte (neu) haben, können Sie durch ein Seminar einen Punkt abbauen. Ein Punkteabbau ist nur alle 5 Jahre möglich.
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Albrecht Dietze