Was gilt für Mischkonsum?
Die Experten empfehlen in ihrem Bericht strengere Regeln dafür, wenn Autofahrer Cannabis und Alkohol gemischt konsumieren. Wegen besonderer Gefährdung raten sie bei Cannabiskonsum zu einem absoluten Alkoholverbot am Steuer. Dies könne der Gesetzgeber vergleichbar mit dem bestehenden Alkoholverbot für Fahrer in der Probezeit nach dem Führerscheinerwerb gestalten. Ordnungswidrig handele dann, wer als Cannabiskonsument am Steuer sitzt und Alkohol trinkt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter Wirkung alkoholischer Getränke steht.
Wann ist künftig der Führerschein weg?
Der Führerschein ist dem Bundesgesundheitsministerium zufolge seit April nur noch zu entziehen, wenn eine Cannabisabhängigkeit oder -missbrauch besteht. Ein Cannabismissbrauch ist wie bei Alkohol dann anzunehmen, wenn Betroffene nicht mehr in der Lage sind zu erkennen, das ihr Konsum ihre Fahrsicherheit erheblich beeinträchtigt. Liegt ein Missbrauch vor, kann ein medizinisch-psychologisches Gutachten angeordnet werden, das wie bei Alkoholmissbrauch mit Führerscheinentzug einhergeht. Erst wenn die Änderung des Cannabiskonsumverhaltens als „gefestigt“ gilt, darf man wieder Auto fahren. Auch eine Cannabisabhängigkeit führt zum Führerscheinentzug. Dabei muss sie über ein ärztliches Gutachten begründet werden. Wieder Auto fahren darf, wer nicht länger abhängig ist und ein Jahr Abstinenz nachweisen kann.
Was soll für medizinisches Cannabis im Straßenverkehr gelten?
Wer auf Anordnung des Arztes medizinisches Cannabis einnimmt, muss sich an dieselben Regeln wie alle anderen Teilnehmer im Straßenverkehr halten. Das gilt auch für die Regeln für Cannabisabhängigkeit und Cannabismissbrauch. Ein ärztliches oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten können Behörden auch in diesem Fall anordnen, wenn Anzeichen für eine missbräuchliche Einnahme vorliegen. Zudem können sie ein Gutachten fordern, wenn Betroffene Anzeichen zeigen, dass der Gebrauch von Cannabis ihre Fähigkeit beeinträchtigt, Auto zu fahren.
Welche Strafen drohen aktuell?
Ordnungswidrig handelt aktuell, wer unter Wirkung berauschender Mittel Auto fährt. Zu berauschenden Mitteln zählt auch Cannabis. Als Wirkung gilt nach aktuellem Recht, wenn die Substanz überhaupt nachgewiesen wird, auch dann, wenn der Konsum Tage zurückliegt. In der Rechtsprechung hat sich dafür der genannte Wert von 1 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum etabliert, ab dem laut Verkehrssicherheitsrat Bußgeld von mindestens 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot drohen.
Wie gefährlich ist Kiffen im Straßenverkehr?
Dass Rauschmittel Folgen für die Fahrtüchtigkeit haben können, ist unbestritten. Laut der Expertenkommission belegt die Forschung allerdings nur „ein geringes Risiko, durch eine Cannabisbeeinflussung zu verunfallen“. Dies sei unabhängig von der THC-Konzentration im Blut. Der Kommissionsbericht nennt dazu mehrere große Studien. Ein erhöhtes Risiko, einen Unfall zu verursachen, beginnt demnach laut Forschungsstand erst ab dem relativ hohen Wert von sieben Nanogramm THC je Milliliter Blutserum. Es sei dann vergleichbar mit dem Unfallrisiko bei einer moderaten Alkoholisierung von 0,1 bis 0,5 Promille. Die sicherheitsrelevante Leistungsfähigkeit im Verkehr sinke aber auch schon bei unter sieben Nanogramm THC. Demnach stellt vor allem akuter Konsum von Cannabis ein Risiko für die Verkehrssicherheit dar, zum Beispiel beim Spurhalten. Die negativen Effekte treten besonders stark 20 bis 30 Minuten nach dem Rauchen auf und klingen nach drei bis vier Stunden wieder ab. Bei Konsumenten, die höchstens einmal in der Woche kiffen, sinkt die THC-Konzentration im Blut in einigen Stunden deutlich ab. Bei häufigem Konsum hingegen kann sich THC im Körper anreichern und noch Tage bis Wochen im Blut nachweisbar sein.
Welche Folgen für die Kfz-Versicherung gibt es?
Autofahren unter Cannabiseinfluss kann auch Folgen für die Kfz-Versicherung haben: Personen, die unter dem Einfluss von Cannabis einen Unfall verursachen, handeln grob fahrlässig und verletzen damit ihre Sorgfaltspflicht. Dies kann dazu führen, dass die Kaskoversicherung die Leistungen kürzt oder sogar ganz verweigert. Bei Unfällen unter Drogeneinfluss verlangt die Haftpflichtversicherung Geld zurück. Darüber hinaus könne die Haftpflichtversicherung Regress fordern, wenn ein Fahrer einen Unfall oder Schaden grob fahrlässig verursacht hat. Das gilt auch, wenn das unter Cannabiseinfluss passiert: Dies bedeutet, dass die Versicherung bis zu 5000 Euro vom Verursacher zurückfordern kann.
Wie soll THC bei Verkehrskontrollen getestet werden?
Die Expertenkommission schlägt vor, bei Kontrollen Speicheltests einzusetzen. So bekäme die Polizei ein Messinstrument an die Hand, mit dem sie akuten Konsum und damit ein mögliches Sicherheitsrisiko identifizieren könne. Dies diene auch der Verhältnismäßigkeit und senke Kosten und Aufwand. „Wenn ein Fahrer Anzeichen von Ausfallerscheinungen zeigt, ist in jedem Fall, also auch bei negativem Speicheltest, eine Blutprobe erforderlich.“ Auch der ADAC spricht sich für solche Speicheltests aus.