Wenn es um ihr gutes Recht geht, ist schnelle und effektive anwaltliche Hilfe das Wichtigste. Rechtsstreitigkeiten werden in unserer heutigen Zeit immer häufiger und können jeden treffen. Sie kosten Zeit, Nerven und vor allem Geld! Wird ein Prozess verloren können die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten können schnell ein kleines Vermögen ausmachen. Lohnt sich also der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung? |
Jeder, der schon einmal die Bekanntschaft mit Gerichten gemacht hat, kann diese Frage schnell beantworten. „Recht haben“ heißt nicht immer auch „Recht bekommen“! Die Kosten eines Gerichtsverfahrens schrecken deshalb viele davon ab, ihr Recht einzufordern oder sich gegen unberechtigte Vorwürfe zu verteidigen. Wie schnell ist man z.B. durch einen Verkehrsunfall in einen Rechtsstreit oder in ein Bußgeldverfahren verwickelt. Dann kann guter Rat wirklich teuer werden. Inhaber einer Rechtsschutzversicherung brauchen sich über solche Dinge im Versicherungsfall keine Gedanken zu machen. Die Rechtsschutzversicherung hilft, die rechtlichen Interessen auch vor Gericht wahrzunehmen, ohne dabei das Risiko einzugehen, für die Prozesskosten aufkommen zu müssen. Denn die Kosten einer Rechtsstreitigkeit, also sowohl die Gerichtskosten als auch sämtliche Anwaltskosten müssen vom Prozessverlierer getragen werden. Da sich die Kosten nach der Höhe des Streitwertes richten, kommen schnell beachtliche Beträge zusammen. Eine Rechtsschutzversicherung garantiert den Versicherten zwar nicht, dass sie in einem Verfahren stets die Nase vorn haben, doch macht sie das Prozessrisiko für jeden versicherten Rechtsstreit kalkulierbar. Grundsätzlich ist es daher sinnvoll, eine Rechtsschutzversicherung zu besitzen. Mit einer solchen können Sie sich im Versicherungsfall ohne Kostenrisiko gegen Unrecht zur Wehr setzen oder eigene Rechtsansprüche verfolgen. Denn mal ehrlich, wer weiß schon sicher, ob er Recht hat? |
Die Grundlage für eine Rechtsschutzversicherung stellen die sog. Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (kurz: ARB) dar, die je nach der Versicherungsgesellschaft unterschiedlich ausgestaltet sein können. In diesen Bedingungen ist auch der Umfang des Versicherungsschutzes geregelt. Prinzipiell müssen sie selbst entscheiden, welche Risiken sie versichern wollen, wobei nicht alle Risiken versicherbar sind. Das Angebot reicht vom Rechtsschutz im Straßenverkehr bis zum Komplettpaket mit allen versicherbaren Rechtsgebieten. Die nachfolgende Aufzählung soll helfen, sich bezüglich der verschiedenen Versicherungsprodukte zu orientieren: Verkehrs-Rechtsschutz ... wenn Sie Ärger mit ihrem KFZ haben, unabhängig davon, ob es um Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall, einen Bußgeldbescheid oder um ihren Führerschein geht Schadenersatz-Rechtsschutz ... wenn sie Ansprüche auf Zahlung von Schadenersatz durchsetzen wollen Straf-Rechtsschutz ... wenn sie sich in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften oder in einem Bußgeldverfahren verteidigen müssen Arbeits-Rechtsschutz ... wenn es zu Auseinandersetzungen aus einem Arbeitsverhältnis, z.B. wegen Abmahnungen oder Kündigungen kommt Sozialgerichts-Rechtsschutz ... wenn ein Prozess vor dem Sozialgericht angestrengt werden muss, z.B. weil die Kranken-, Unfall-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung nicht leisten will Beratungs-Rechtsschutz ... wenn sie sich bei veränderter Rechtslage in Fragen des Familien- und Erbrechts lediglich beraten lassen wollen Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz ... wenn sie im privaten Bereich Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens, z.B. aus einem Kaufvertrag, geltend machen oder abwehren müssen Rechtsschutz Grundstückseigentum und Miete ...wenn sie ihre Interessen als Immobilieneigentümer oder als Mieter, z.B. bei Kündigungen, wahrnehmen müssen Die Versicherungsarten bzw. die verschiedenen Bausteine können kombiniert werden. Es würde den Rahmen dieser nur unvollständigen Darstellung bei weitem sprengen, auf jede der verschiedenen Vertragsarten einzugehen. Hier möchten wir sie auf die Beratung durch den Versicherungsfachmann ihres Vertrauens verweisen. Auf jeden Fall empfiehlt es sich, einmal in Ruhe die ARB-Klausel-Werke durchzulesen. Was zahlt die Rechtsschutzversicherung? Zunächst genießen Sie als Versicherungsnehmer freie Anwaltswahl. Sie alleine bestimmen also, welchen Anwalt sie beauftragen möchten. Übernommen werden die Anwaltskosten nach der gesetzlichen Gebührenordnung, die Gerichtskosten, einschließlich der Zeugengelder und Sachverständigengebühren sowie Vollstreckungskosten. Außerdem werden natürlich die Kosten des Streitgegners übernommen, soweit dies erforderlich ist. Achtung: Eine Geldstrafe, eine Geldbuße oder eine Zahlung, zu der man in einem Straf- oder Zivilprozess verurteilt wird, übernimmt ihre Rechtsschutzversicherung nicht! Wer prüft ob Versicherungsschutz besteht? Werden wir für sie tätig, so schreiben wir die Versicherung im Vorab an und holen eine sog. Kostendeckungszusage ein, ohne das das für Sie mit Kosten verbunden ist. Bei bestehendem Versicherungsschutz stellt uns ihre Versicherung einen angemessenen Kostenvorschuss zur Verfügung. Beachten sie weiter, dass sie trotz bestehender Rechtsschutzversicherung dann in die eigene Tasche greifen müssen, wenn im Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung vorgesehen ist. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung. |
Zunächst genießen Sie als Versicherungsnehmer freie Anwaltswahl. Sie alleine bestimmen also, welchen Anwalt sie beauftragen möchten. Übernommen werden die Anwaltskosten nach der gesetzlichen Gebührenordnung, die Gerichtskosten, einschließlich der Zeugengelder und Sachverständigengebühren sowie Vollstreckungskosten. Außerdem werden natürlich die Kosten des Streitgegners übernommen, soweit dies erforderlich ist. Achtung: Eine Geldstrafe, eine Geldbuße oder eine Zahlung, zu der man in einem Straf- oder Zivilprozess verurteilt wird, übernimmt ihre Rechtsschutzversicherung nicht! |
Werden wir für sie tätig, so schreiben wir die Versicherung im Vorab an und holen eine sog. Kostendeckungszusage ein, ohne das das für Sie mit Kosten verbunden ist. Bei bestehendem Versicherungsschutz stellt uns ihre Versicherung einen angemessenen Kostenvorschuss zur Verfügung. Beachten sie weiter, dass sie trotz bestehender Rechtsschutzversicherung dann in die eigene Tasche greifen müssen, wenn im Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung vorgesehen ist. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung. |
Eine Rechtsschutzversicherung ist kein Freibrief zum Streiten. Selbst wenn sie verklagt werden, hilft eine Rechtsschutzversicherung nicht in jedem Fall. Zum Beispiel zahlt eine Rechtsschutzversicherung nicht bei vorsätzlich begangenen Straftaten, bei Streitigkeiten zwischen ihnen und mitversicherten Personen und bei einem Streit mit ihrer eigenen Rechtsschutzversicherung. Wichtig ist also, dass ihnen die sogenannten Allgemeinen Risikoabschlüsse bekannt sind. Für einige Bereiche ist ein Versicherungsschutz eingeschränkt oder ausgeschlossen: Bauvorhaben, Scheidung, Familien- und Erbstreitigkeiten und vor allem Fälle, deren Ursache beim Abschluss der Versicherung bereits gesetzt ist. So muss z.B. für Rechtsstreitigkeiten aus einem Vertrag die Rechtsschutzversicherung in der Regel bereits vor dem Vertragsabschluß vorhanden sein. Genauso wenig wie man ein bereits brennendes Haus feuerversichern kann, übernehmen Rechtsschutzversicherer die Kosten aus „laufenden Verfahren“. Die Wartezeit, nach der erstmals Versicherungsschutz bestehen kann, beträgt regelmäßig drei Monate. Weiter wird häufig übersehen, dass die Rechtsschutzversicherung, von wenigen Ausnahmen abgesehen, lediglich die Geltendmachung aber nicht die Abwehr von Schadenersatzansprüchen übernimmt. |
Wie teuer die Versicherung ist, hängt von vielen Faktoren ab. Welches Paket soll geschnürt werden? Wie lang ist die Vertragsdauer? Soll eine Selbstbeteiligung vereinbart werden? Eine gründliche Beratung vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist daher zu empfehlen. Lassen sie sich nicht verleiten, vorschnell einen langfristigen Vertrag abzuschließen. Vergleichen sie mehrere Angebote. Ein Versicherungsvertrag, welcher Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz umfasst, sollte nicht über 200,00 Euro jährlich liegen. Unter Berücksichtigung des versicherten Risikos ist eine Rechtsschutzversicherung daher recht preiswert. |
Sind sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage die Kosten für einen Rechtsanwalt oder einen Prozess aufzubringen, besteht die Möglichkeit der Beantragung von Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt dann die Staatskasse die Kosten für Anwalt und Gerichte. Beschränkt sich unsere Tätigkeit nur auf eine Erstberatung, etwa in einer Zivilrechtssache, kostet, ganz gleich wie hoch der Streitwert sein könnte, diese Beratung in keinem Fall gleich ein Vermögen. Bei einem Gegenstandswert von 600,00 Euro gibt es eine solche Erstberatung schon ab 35,00 Euro. Die Höchstgrenze für die Erstberatungsgebühr beträgt 172,00 Euro, die gut angelegt sein können, wenn es um einen für sie wichtigen Fall geht. Fallen weitere Gebühren an, so werden wir ihnen dies zu Beginn des Gespräches mitteilen. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass jeder Versicherungsnehmer nur davor gewarnt werden kann, eine fällige Versicherungsprämie nicht rechtzeitig zu bezahlen. Dass hat vor allem deshalb Bedeutung, weil der Schutz aus der Rechtsschutzversicherung erst dann beginnt, wenn die erste Prämie gezahlt worden ist. |