In Bußgeldverfahren, oder Verkehrsstrafsachen ist die Situation oft die Gleiche: Der Mandant kommt in die Kanzlei, nachdem er schon selbst Erklärungen gegenüber der Polizei abgegeben hat. Nicht selten hat er sich dabei "schon um Kopf und Kragen" geredet – seine Chancen deutlich verschlechtert und, da nun nichts mehr zu gehen scheint, wird ein Anwalt konsultiert. Auf Nachfrage wird dann erklärt, man habe auf die Vernunft und das Einsehen der Polizei gehofft und Bedenken wegen der angeblich hohen Anwaltskosten gehabt. Beides stellt sich dann als Irrtum heraus. Nur sehr selten führen laienhafte Bemühungen zum gewünschten Erfolg, noch sind die Anwaltskosten hoch. Um Ihnen die Sorge vor hohen Anwaltskosten zu nehmen, bieten wir, wenn Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, den Anwaltjoker an. Sie schildern uns ihr Problem und erhalten von uns für einen Pauschalbetrag von 119€ (inklusive Mehrwertsteuer) einen ersten Überblick über die Sach- und Rechtslage. Danach können Sie entscheiden, ob Sie uns ein Mandat erteilen oder nicht. |
Grundsätzlich ist der Geschädigte so zu stellen, als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten. Da gegnerische Versicherungen nahezu immer versuchen, die Regulierung in die Hand zu bekommen (die Versicherungen sprechen von „Schadensteuerung“) um Verschuldensquote des eigenen Versicherten zu drücken und möglichst wenig zahlen zu müssen, empfiehlt sich die möglichst frühzeitige Einschaltung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht, um einen umfassenden und angemessenen Ersatz des eigenen Schadens zu erreichen. Viele Unfallopfer unterlassen das aus Unwissenheit und Angst um (hohe) Anwaltskosten. Die Konsequenz ist, dass der Versicherer, nach der Unfallmeldung des Geschädigten das Zepter des Handels in die Hand nimmt und die Regulierung über seine Gutachter und Werkstätten steuert und das rechtlich unkundige Opfer denkt ihm wird geholfen. Aber Vorsicht, Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen und hier wird die Entscheidung ob und wie viel Schadenersatz zu zahlen ist, demjenigen überlassen, der den Schaden bezahlen soll! Wir wollen Chancengleichheit, nach der kostenfreien Erstberatung, entscheiden Sie ob Sie uns ein Mandat erteilen, oder nicht. Ja auch Anwaltskanzleien sind Wirtschaftsunternehmen, aber sie vertreten in erster Linie die wirtschaftlichen Interessen ihrer Mandanten. Häufig zahlt sich anwaltliche Rat dreifach aus: die Kosten sind im Regelfall von der Gegenseite zu tragen, der Anwalt nimmt Ihnen die Last einer zügigen Schadensregulierung ab und fordert bei der Gegenseite das Möglichste für Sie ein. Überlassen sie die Geltendmachung des Schadens nicht der Werkstatt, diese weiß im Zweifel nur was ihr zusteht. Machen Sie keine Einlassung gegenüber der Polizei ohne Rücksprache mit Ihrem Anwalt. Noch ein letzter Tipp: Unterschreiben Sie keine Erklärungen gegenüber dem anderen Verkehrsteilnehmer, verhandeln Sie nicht selbst mit dessen Versicherung! |